“Mach, was wirklich zählt” – so wirbt die deutsche Bundeswehr auf Straßenbahnzügen der Verkehrsgesellschaft München um junges Nachwuchspersonal. Jetzt haben die Verkehrsbetriebe allerdings ein Problem: Mehrere Straßenbahn-Lenker verweigern den Dienst in den Bundeswehr-Bims. 

“Ich möchte keine Werbung machen für eine Organisation, nämlich eine Armee, die früher oder später mit dem Töten von Menschen befasst ist”, zitiert der Bayerische Rundfunk den Tramway-Lenker Michael Niebler. Er würde den Dienst aus Gewissensgründen verweigern, wenn er bei Dienstbeginn gezwungen wäre, eine derart folierte Straßenbahn zu lenken – eine Bim mit Bundeswehr-Werbung zu steuern, sei ein Kriegsdienst.

Bereits drei Mitarbeiter der Münchener Verkehrsgesellschaft rebellieren gegen die “Bundeswehr-Unterstützung”: Sie begründen das mit dem Artikel 4 des Grundgesetzes. Der regelt unter anderem, dass weltanschauliche Bekenntnisse unverletzlich seien und niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden dürfe.

Der Betriebsrat der Verkehrsbetriebe hat noch nicht entschieden, wie er die Verweigerung beurteilen soll, falls die Causa vor das Arbeitsgericht gehen sollte.

Die Führung der Münchener Verkehrsgesellschaft betont, dass sie die Sache ernst nehme. Der Bayerische Rundfunk hat dazu eine Stellungnahme erhalten: Die Unternehmensführung werde mit den Fahrern sprechen. Allerdings sei es grundsätzlich nicht möglich, dass einzelne Fahrer nicht auf einzelnen Zügen eingesetzt werden. Die Werbung der Bundeswehr sehe man wie die von anderen Unternehmen. Eine Grenze sei nur dann überschritten, wenn es sich um parteipolitische Werbung handele oder um Werbung von Sekten sowie Werbung, die Gewalt verherrlichend, diskriminierend, pornografisch oder sexistisch sei oder aber allgemein gegen die guten Sitten oder gesetzliche Vorschriften verstoße.

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