Der Antrag auf Enthaftung von Signa-Gürnder Rene Benko wurde abgelehnt. Damit bleibt er weiterhin in U-Haft.
Benko sitzt in einer Zelle in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien gab in einer Aussendung bekannt, dass die WKStA weiterhin vom Vorliegen der Haftgründe ausgeht und deshalb die Fortsetzung der Untersuchungshaft beantragte.
Zwei weitere Monate U-Haft
Einem Enthaftungsantrag seines Verteidigers Norbert Wess wurde am Montag nicht Folge gegeben. Die Untersuchungshaft wird um zwei weitere Monate fortgesetzt. Die nächste Haftprüfungsverhandlung wird spätestens am 10. Juni 2025 stattfinden.
So argumentiert das Gericht
In der Aussendung des Gerichts heißt es zur Begründung der Benko-Entscheidung: „Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fiel schon mit 24.3.25 weg, dieser Haftgrund darf nach dem Gesetz nur für zwei Monate angenommen werden.“
Benko-Anwälte schweigen
Benko kann gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft binnen drei Tagen Beschwerde einlegen. Die Verteidiger des ehemaligen Immobilienmoguls gaben zur Entscheidung des Gerichts keine Erklärung ab.
Mögliche Anklage
Seit 24. Jänner befindet sich der Tiroler Investor Rene Benko in U-Haft. Eine Anklage gegen Benko könnte noch im April bevorstehen. Aber: „Die Ermittlungen sind in vollem Gange“, teilte die WKStA dazu mit. Bei der ersten Anklage soll es laut einem Bericht im Wirtschaftsmagazin „trend“ um das „Geldkarussell“ gehen, das Benko laut Vorwürfen bei der Kapitalerhöhung seiner Signa Holding 2023 in Gang gesetzt haben soll – was Benko bestreitet. Beim Vorwurf, das Geld im Kreis geschickt zu haben, geht es darum, dass die 35 Mio. Euro, die Benko an frischem Kapital für die Signa beigesteuert haben soll, gar nicht von ihm gekommen seien. In Wahrheit wurden die Mittel zuvor einer anderen Signa-Gesellschaft entzogen, über mehrere Stationen geschleust und als eigenes Geld ausgegeben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.