Ob Artikel im Geschäft oder online gekauft wurden, kann im Nachhinein den Unterschied ausmachen. 

Nach den Weihnachtsfeiertagen beginnt für den Handel die große Zeit des Umtauschs. Dabei sollten Kunden wissen, dass es so etwas wie ein “Recht auf Umtausch” nicht gibt. Denn: Nur wenn ein Umtausch oder eine Rückgabe ausdrücklich vereinbart wurde, besteht die Möglichkeit zur Rückgabe. Viele Händler bieten zwar freiwillig Umtauschoptionen an, diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Im Gegensatz zum stationären Handel bietet das Online-Shopping einen besseren Schutz für Verbraucher. Laut Gesetz haben Käufer hier ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Innerhalb dieses Zeitraums können Konsumenten ihre Bestellungen ohne Angabe von Gründen widerrufen, was einen klaren Vorteil gegenüber dem Ladenkauf darstellt.

Ein häufiges Missverständnis betrifft auch die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung”. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, bei dem der Verkäufer für Mängel haftet, die bereits bei Übergabe bestanden. Sie gilt zwei Jahre für bewegliche Waren. Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers oder Herstellers, deren Bedingungen und Dauer variieren können. Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, beim Kauf von Unternehmen jedoch nicht.

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