Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Salzburg. Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein ehemaliger Bankangestellter wegen Untreue und Veruntreuung zu 24 Monaten Haft verurteilt worden, acht davon unbedingt. Der 49-jährige Kundenbetreuer soll laut Anklage seinen Arbeitgeber – eine Raiffeisenbank – über vier Jahre lang um über 1,3 Millionen Euro geschädigt haben. Der langjährige Mitarbeiter zeigte sich im Prozess geständig und machte seine Glücksspielsucht für die Tat verantwortlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann soll von August 2019 bis Jänner 2024 systematisch Kundengelder abgezweigt haben. Dazu griff er auf Wertpapierdepots, Sparkonten und Sparbücher der von ihm betreuten Kunden zurück und gelangte so widerrechtlich zu insgesamt 1,32 Mio. Euro. Er verkaufte etwa Wertpapiere ohne Kenntnis der Besitzer und strich den Gewinn selbst ein. Um seine Taten zu verschleiern, verschickte er einfach die entsprechenden Depotauszüge nicht. Insgesamt waren 14 Bankkonten betroffen.
“Vertrauensverhältnis missbraucht”
Zuletzt leitete der Angeklagte in drei Fällen auch von Kunden kassierte Eintragungsgebühren für Pfandrechte nicht wie vorgesehen an die Bezirksgerichte weiter. “Er war über 30 Jahre Mitarbeiter der Bank und hat das starke Vertrauensverhältnis, das ihm die Kunden entgegengebracht haben, missbraucht”, betonte die Staatsanwältin.
“Spätestens mit den Gerichtsgebühren wäre die Sache in Kürze aufgeflogen”, sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek. Alle betroffenen Kunden wurden übrigens vom Raiffeisenverband Salzburg schadlos gehalten, die Opfer erhielten auch durch die Malversationen verloren gegangene Zinsen oder Kursverluste bei den Wertpapieren refundiert.
So flogen die Taten auf
Aufgeflogen sind die Taten, nachdem zwei Bankmitarbeiter das Gespräch mit dem Angeklagten wegen seines eigenen, überzogenen Kontos gesucht haben. “Da ist er plötzlich zusammengebrochen, wurde äußerst emotional und gestand, dass er schwer spielkrank ist und Kundengelder widerrechtlich verwendet hat”, schilderte ein Zeuge im Prozess. Der Mann wurde noch am selben Tag entlassen, der bisher unbescholtene 49-Jährige trug in der Folge aber wesentlich zur Aufklärung bei, bestätigten Vertreter der Bank.
Der Angeklagte berichtete, wie er vor zehn Jahren mit dem Spielen begonnen habe, lange aber glaubte, seine Sucht kontrollieren zu können. Ab 2016 habe er dann ein Doppelleben geführt und Kredite aufgenommen. Einmal sei er kurz davor gewesen, die Suchtberatung zu kontaktieren. “Aber das habe ich leider nicht mehr geschafft.” Ab 2019 wurden ihm weitere Kredite verweigert, da habe er sich erstmals an Kundengeldern bedient. “Am Ende war nur mehr Kontrollverlust, nur mehr der Spieldruck da. Ich habe gehofft, dass sie mir darauf kommen, ich habe es von alleine nicht geschafft.”
Angeklagter akzeptiert die volle Schadenssumme
Bis auf einen kleineren Betrag akzeptiert der Angeklagte die volle Schadenssumme. Ob er den Betrag je zurückzahlen kann, ist offen. Der Vater zweier minderjähriger Kinder hat auch ohne Schadenswiedergutmachung noch offene Schulden in der Höhe von rund 575.000 Euro. Er hat zwar jüngst zwei Klagen im Streitwert von einmal rund 700.000 Euro und einmal rund 800.000 Euro gegen Spielunternehmen eingebracht, die Aussichten auf Erfolg scheinen aber gering. In einem Fall konnte die Klage nicht einmal zugestellt werden – der Wettanbieter sitzt auf der Karibikinsel Curaçao.
Die Strafdrohung für den 49-Jährigen hätte ein bis zehn Jahre betragen. Durch das jetzige Urteil käme bei ihm für den unbedingten Teil der Haftstrafe eine Fußfessel in Frage. Zudem wurde der Mann zu Bewährungshilfe und einer Spielsucht-Therapie verurteilt. Schon nach Auffliegen der Taten befand sich der ehemalige Bankmitarbeiter 3,5 Monate im Krankenhaus und in Therapie, auch heute gehe er regelmäßig zum psychosozialen Dienst und sei bemüht, seinen Familienalltag in den Griff zu bekommen. “Es ist aber weiter ein Auf und Ab. Es gibt Tage, wo es mir besser geht, und Tage, wo nicht.”