Knalleffekt nach dem Bandenkrieg, der im Vorjahr Wien in Atem hielt: Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt gab, wird nun ein Tschetschene wegen 5-fachen Mordversuchs und ein Landsmann von ihm wegen Beitrags zum versuchten Mord angeklagt.
Wien. Es geht um Schießerei im Anton-Kummerer-Park im Juli 2024. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen zwei Männer im Alter von 30 und 29 Jahren Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Wörtlich heißt es: “Dem Erstangeklagten wird zur Last gelegt, am 5. Juli 2024 fünf Männer vorsätzlich zu töten versucht zu haben, indem er sie attackierte und zumindest sechs Mal mit einer Faustfeuerwaffe auf sie schoss. Da er die Opfer knapp verfehlte, ist es beim Versuch geblieben, wobei zwei Männer durch von Fahrzeugen abprallende Projektile leicht verletzt wurden.”
Ein Komplize wird nach wie vor gesucht
Weiter wird ausgeführt, dass einem “Zweitangeklagten zur Last gelegt wird, in Kenntnis des Tatplanes gemeinsam mit dem Erstangeklagten und einem noch auszuforschenden Täter zum Tatort gefahren zu sein, sich ebenso bewaffnet und die im Park befindlichen Männer attackiert zu haben und dadurch einen zumindest psychischen Beitrag zum versuchten Mord geleistet zu haben.”
Die Angeklagten sind Teil einer in Wien lebenden tschetschenischen und die Opfer einer syrischen Gemeinschaft, zwischen denen es insbesondere im Sommer 2024 mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam.
Bisher schweigen beide eisern
Die Angeklagten haben sich bis dato nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Neben den Aussagen der Opfer sowie unbeteiligter Zeugen führten unter anderem Sachverständigengutachten, der Schmauchspuren- und Tatortbericht sowie die Auswertung von Telefondaten zur Rekonstruktion der Tat und Einbringung der Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Geschworenengericht.Die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes beträgt zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.