Die drei Rumänen folgten Opfer vom Bäcker, mit der U-Bahn und bis zum Haustor – und entrissen ihm dort Brieftasche mit 4.000 Euro – Richter: “Das Grauslichste, was man machen kann.” Das harte Urteil folgte.
Wien. Weil sie einen 86 Jahre alten, auf einen Rollator angewiesenen Mann verfolgt und ausgeraubt hatten, wurde ein aus Rumänien stammendes Trio am Dienstag am Landesgericht zur Rechenschaft gezogen. Ein Schöffensenat verhängte über den Jüngsten – der 29-Jährige war geständig – rechtskräftig dreieinhalb Jahre Haft, die beiden anderen im Alter von 38 und 45 kassierten jeweils vier Jahre. Sie hatten alles abgestritten.
Am Naschmarkt Verfolgern ausgespäht
Das Opfer hatte am 31. Oktober 2024 zunächst in einer Bank 4.000 Euro behoben. Dann fuhr er mit der U4 von der Meidlinger Hauptstraße zum Naschmarkt und ging dort einkaufen. Bei einem Bäcker beobachtete ihn zufälligerweise der 29-Jährige. “Ich wollte einen Kuchen kaufen. Da hab’ ich den alten Mann und sein Geld gesehen”, schilderte der jüngste Angeklagte. Mit seinem Handy fotografierte er auch heimlich den betagten Mann und die Geldbündel – er dürfte die Bilder seinen Komplizen weitergeleitet haben.
Was sich in weiterer Folge abspielte, wurde auf Videos aus Überwachungskameras der Wiener Linien dokumentiert, die im Verhandlungssaal abgespielt wurden. Die drei Angeklagten benutzten an der U4-Station Kettenbrückengasse zunächst denselben Lift und dann dieselbe U-Bahn wie der 86-Jährige. Als dieser an der Station Meidlinger Hauptstraße ausstieg, taten sie dasselbe und passten ihn am Ausgang ab – der gehbehinderte Mann benötigte einige Zeit, um die Station zu verlassen.
Von dort verfolgten ihn laut Anklage die jüngeren beiden bis vor sein Wohnhaus. Als der 86-Jährige das Haustor aufsperren wollte, packte ihn einer der beiden von hinten und umklammerte ihn. Das Opfer wehrte sich, als die Täter seine Umhängetasche öffneten, um an die Brieftasche mit den Banknoten zu gelangen. Daraufhin wurde er zu Boden gestoßen, wobei sich der betagte Mann am Ellbogen und an den Fingern einer Hand Prellungen zuzog. Den Tätern gelang mit ihrer Beute zunächst die Flucht.
Im Zuge der kriminalpolizeilichen Erhebungen konnten am Ende alle drei Verdächtige ausgeforscht werden. Neben dem Videomaterial war dabei besonders hilfreich, dass sich alle drei als Zeitungsverkäufer betätigt hatten und vor allem in U-Bahn-Bereichen ihrem Gewerbe nachgingen. Das erleichterte der Polizei die Fahndungsmaßnahmen, weil sie die im Zusammenhang mit dem Überfall Gesuchten schließlich den drei Männern zuordnen konnten, die regelmäßig auf Überwachungskameras festgehalten worden waren.
Opfer mittlerweile verstorben
Nach der erfolgten Festnahme erkannte der 86-Jährige den 29-Jährigen eindeutig wieder. Als zweiter unmittelbarer Täter wurde der 38-Jährige abgeurteilt, während beim 45-Jährigen nicht nachweisbar war, dass er dem Opfer bis nach Hause gefolgt war. Er wurde daher für die Planung und Aufpasserdienste schuldig erkannt. Die nicht geständigen Rumänen akzeptierten ihre Urteile nicht und legten dagegen Rechtsmittel ein bzw. erbaten Bedenkzeit.
Der 86-Jährige stand in der Hauptverhandlung nicht mehr als Zeuge zur Verfügung. Er ist mittlerweile verstorben. Ein Zusammenhang zwischen dem Überfall und seinem Ableben war nicht erweislich. In der Urteilsbegründung ließ der vorsitzende Richter kaum ein gutes Haar an den Angeklagten. Diese seien zwar bisher unbescholten, “aber das ist das Grauslichste, was man machen kann. Einen gehbehinderten alten Mann überfallen und ihm alles wegnehmen, was er hat.”