Weil der Tiroler Seilbahner und Noch-Nationalrat Franz Hörl zum Abschuss von Wölfen aufrief, will jetzt die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen ihn ermitteln.

Das Schreiben ans Parlament hat die Aktenzahl EGZ: 259-NR/2024 – und liegt oe24 vor. Es könnte den scheidenden ÖVP-Nationalrat und Seilbahnchef Franz Hörl vor Gericht bringen. Konkret verlangt die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Auslieferung des Zillertalers wegen des Verdachts der “vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes (…) und der Aufforderung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen nach § 282 Abs 1 StGB”.

“Schießen was geht”

Was war passiert? In Tirol werden ja Wölfe aufgrund von rechtlich höchst umstrittenen und vom EuGH als rechtswidrig erklärten Verordnungen abgeschossen. Das ist Hörl zu wenig – am 29. August sagte er im Youtube-Kanal “Alpenmelodie-TV”: “Das ist ein hochkomplexes Thema, das ist sau-, sauschwierig, weil die ganze Rechtslage in Europa in eine andere Richtung geht. Und glaubts ja nicht, dass wir uns da nicht derwehren können. Und deswegen müssen wir, wenns so weitergeht – schießts was geht, eingraben was geht und schauen wir, dass wir die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zusammenbringen.” Soweit, so brisant, doch dann folgt aber der entscheidende Satz: “Und wenn nicht, muss es ein Notwehrrecht geben für jeden Bauern, genau wie beim Fuchs und beim Marder, wenn so ein Sauviech auftaucht – schießen. Danke.”

Es bestehe also der Verdacht, so die Staatsanwaltschaft, dass Hörl “zur Tötung von Exemplaren einer geschützten wildlebenden Tierart entgegen einer Rechtsvorschrift zu bestimmen versucht”. Zudem bestehe gegen Hörl “ein noch zu klärender Anfangsverdacht des Vergehens der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen”. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt demnach, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Angezeigt hat die Causa übrigens die Organisation “Tierschutz Austria” 

Auslieferung gar nicht mehr nötig

Fun fact. Verfolgen kann die Justiz Hörl ohnehin ab 24. Oktober, an diesem Tag konstituiert sich der neue Nationalrat – und der Tiroler hat diesmal kein Mandat mehr. Es wird also gar nicht zur Auslieferung bzw. zu einer Aufhebung seiner Immunität kommen – sondern Hörl wird halt nach seinem Abgang aus dem Parlament. Post aus dem Innsbrucker Landesgericht bekommen.

Für Franz Hörl, der dem Vernehmen nach ohnehin für seine Auslieferung gestimmt hätte, gilt die Unschuldsvermutung. 

Hörl: Es ist mit eine Ehre

Gegenüber oe24 sagte Hörl, er sehe einem etwaigen Verfahren “gespannt und gelassen” entgegen. Und dass er als Vertreter der Alpenregion von der Tierschutzorganisation angezeigt wurde, sei ihm überhaupt “eine Ehre”.

Exit mobile version