Bei einer Klima-Protestaktion der “Letzten Generation” nahm die Polizei einen jungen Mann fest. Bei der Durchsuchung fasste ein Polizist ihm fest an seine Hoden. Der Klimaaktivist reichte Beschwerde ein und DAS sind die Konsequenzen.
“In den Schritt gegriffen”, Aexander Winklmaier wurde Ende Feburar 2024 bei einer Klimaprotest-Akion von der Polizei aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Weil er sich geweigert hatte, ordnete die Polizei eine Durchsuchung an und tastete den jungen Mann ab. Dabei hat ihm ein Polizist an den Hoden gegriffen.
“Abtastung von Genitalien von Klimaschützern nicht zulässig”
Die Beschwerde gegen den Polizisten wurde eingereicht und das Landesverwaltungsgericht entschied nicht zuletzt erneut über eine Ausschreitung der Polizei gegenüber der “Letzten Generation”. Das Gerichtsurteil lautet, dass dies nicht zulässig war. Zuvor hatte das Gericht bereits in mehreren anderen Fällen ähnlich entschieden: Nackt-Untersuchungen oder die Abtastung von Genitalien von Klimaschützer:innen sind nicht zulässig.
“Ich frage mich, warum der Polizist überhaupt meine Hoden anfassen wollte. So ein Verhalten ist einfach extrem seltsam und unpassend”, sagt der Beschwerdeführer Alexander Winklmaier zum Urteil.
Polizei machte widersprüchliche Angaben
Vor allem die Angaben der Polizei zu dem Urteil verwirren: Denn die widersprüchlichen Aussagen waren ausschlaggebend für das Gericht. Während die Polizei in ihrem Schreiben bestritt, dass es überhaupt zum gegenständlichen Vorfall kam, sprach der Täter der Polizei vor Gericht von Routine und betonte, dass dies immer so gemacht werde.
Das Gericht betonte, dass nicht ersichtlich gewesen sei, warum die “Berührung der Genitalien” notwendig gewesen sein solle. Die Richterin entschied daher, dass der Griff an die Hoden unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war.