Ein Kommentar von Gerald Grosz.
Asyl ist Schutz auf Zeit, bis die Gefahr gebannt und der Asylsuchende in seine ursprüngliche Heimat zurückkehren kann. Das Asyl begründet keinesfalls Recht auf Teilhabe am solidarisch finanzierten Sozialsystem, auf dauerhaften Aufenthalt in einem Staat oder gar auf eine Staatsbürgerschaft. Faktisch ist es so, weil unsere eigenen europäischen Staaten dieses Asylrecht pervertierten.
Der Asylgrund für Millionen von Syrern in Europa, die vom Regime Assads ausgehende Gefahr, ist erloschen. Daher ist auch das Recht auf Asyl für diese Syrer logischerweise obsolet und die ursprünglich Geflüchteten haben in ihre Heimat zurückzukehren. Um dieses Land wieder aufzubauen, um das hier Gelernte in Syrien zur Anwendung zu bringen.
Wer unsere Gesetze und das heilige Recht auf Asyl ernst nimmt, kann nur zu diesem Schluss kommen. Und zwar besser heute als morgen! Europäische Regierungen haben daher umgehend die Rückführung dieser ursprünglichen Asylwerber zu starten. Die Frage der Freiwilligkeit stellt sich nicht. Denn auch wir Österreicher befolgen die Gesetze nicht aus Freiwilligkeit, sondern aus einer Pflicht gegenüber der Gesellschaft heraus.