Sowohl der Finanzbeamte Ingo S., der mit einer Axt seinen bulgarischen Lover (16) erschlagen haben soll – mit 50 Axt-Hieben! -, als auch Rafat Z., der seine Ehefrau mit einem Ast totgeprügelt hat, liegen im AKH.

Wien. Beide Mordverdächtigen sind Mandanten der bekannten Anwältin Astrid Wagner und zu beiden hat die Verteidigerin derzeit keinen Kontakt, weil zunächst der syrischstämmige Gynäkologen-Gatte und Polit-Kommentator Rafat Z. noch vor der Verlegung in die U-Haft im sogenannten Halbgesperre des Landesgerichts einen Suizidversuch begangen hat. Er kam auf die Intensivstation des AKH, dürfte mittlerweile stabil, aber noch nicht ansprechbar sein. Der 66-Jährige soll in der ersten Oktoberwoche seine Ehefrau, eine geachtete Oberärztin und Gynäkologin mit eigener Praxis mit einem Ast auf dem Balkon der ehelichen Wohnung in Hernals totgeprügelt haben. Motiv für den Femizid: Die 62-Jährige, die von seinen psychischen Problemen genug hatte, wollte sich von ihm trennen – er kam überdies mit seiner Rolle als “Mädchen für alles” in ihrer gut gehenden Praxis nicht zurecht.

Im anderen Fall, bei dem der mutmaßliche Killer, ebenfalls nach einem Selbstmordversuch mit schweren Halsverletzungen im AKH gelandet ist, geht es um Ingo S. Der 45-Jährige, der als Finanzbeamter in einem Servicecenter in Wien gearbeitet hat, soll seinen bulgarischen Lover, einen Callboy aus der Stricher-Szene, in seiner Wohnung im Sonnwendviertel in Favoriten mit einer Axt bestialisch getötet haben. An die Horror-Tat selbst kann er sich angeblich nicht erinnern und beruft sich auf ein volles Blackout infolge von Alkohol- und Crystal-Meth-Konsum. Dabei will er nicht einmal wissen, wie die Tatwaffe – eine Axt, die er vor Monaten in einem Baumarkt gekauft hat – in die Unterkunft kam. “Ich dachte, sie ist im Keller.”

Finanzbeamter hatte Burnout

Wie Ingo S. es trotz des Mega-Rausches geschafft hat, mit dem Auto Montagmorgen von Wien nach Linz zu seiner Familie zu fahren, wird auch für den Gutachter bei der Frage nach einer strafmindernden “vollen Berauschung” (maximal drei Jahre Haft statt lebenslang) eine entscheidende Rolle spielen.

Interessantes Detail: Als der 45-Jährige getötet hat, war er wegen Burnout im Krankenstand. Er hatte außerdem seine Wohnung gekündigt und wollte nach Linz ziehen, um dort einen Neuanfang in einem neuen Job zu wagen.

In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

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