Die Seuchenteppiche sollen die Einschleppung des Virus durch einreisende Kraftfahrzeuge verhindern. Auch ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres ist inzwischen bestätigt.
Bratislava/Rajka (Ragendorf)/Eisenstadt. Das Burgenland hat für Desinfektionsmaßnahmen im Zuge der Maul- und Klauenseuche an den Autobahn-Grenzübergängen Kittsee (A6) und Nickelsdorf (A4) einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert. Das teilte der Krisenstab des Landes am Freitag der APA mit. Inzwischen ist bestätigt: Es gibt einen Bundesheer-Assistenzeinsatz. An den geöffneten Grenzübergängen in der weiteren Sperrzone werden – wie auch in Niederösterreich – Seuchenteppiche errichtet. 21 kleine Grenzübergänge werden in der Nacht auf Samstag im Burgenland gänzlich geschlossen.
Beim Bundesheer ist die offizielle Anforderung des Landes noch nicht eingetroffen. Man stehe bei Bedarf aber jederzeit bereit, die Gesundheitsbehörden zu unterstützen, erklärte Markus Matzhold auf APA-Anfrage. Das österreichische Heer ist aktuell in der Slowakei bei Dekontaminationsmaßnahmen mit 50 Soldaten im Einsatz.
Sperre bis 20. Mai
Die 21 kleinen Grenzübergänge werden ab 5. April 00.00 Uhr bis 20. Mai 2025 gesperrt. Weiterhin möglich ist der Grenzübertritt an den großen Übergängen Kittsee-Jarovce, Nickelsdorf-Hegyeshalom 1 und 2, Pamhagen-Fertöd, Klingenbach-Sopron, St. Margarethen-Sopronköhida, Rattersdorf-Köszeg sowie allen Übergängen in den Bezirken Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
An den geöffneten Grenzübergängen in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt Umgebung und Oberpullendorf – dies ist die erweiterte Sperrzone – wurden am Freitag von der Baudirektion des Landes Seuchenteppiche eingerichtet. Diese sollen die Einschleppung des Virus durch einreisende Kraftfahrzeuge verhindern. Diese Flächen, auf denen Desinfektionsmittel aufgetragen wird, werden dann von allen Fahrzeugen aus Ungarn oder der Slowakei passiert. Bei den Desinfektionsmaßnahmen an den Autobahn-Grenzübergängen Kittsee und Nickelsdorf soll der Assistenzeinsatz des Bundesheeres unterstützen. Zusätzlich befinde sich das Land in Abstimmung mit der Asfinag, hieß es weiters. Es wurde auch appelliert, nicht notwendige Fahrten über die Grenzen nach Ungarn und die Slowakei derzeit zu unterlassen.
In Niederösterreich wird neben der Fähre in Angern an der March und der Radfahrbrücke Schloss Hof zudem die Fußgänger- und Radfahrbrücke Marchegg geschlossen. Sicherungen und Kontrollen werden durch die Landespolizeidirektion durchgeführt. Geschlossene Grenzübergänge würden im Gegensatz zu Grenzkontrollen an geöffneten Übergängen eine weniger personalintensive Maßnahme darstellen und „in unterschiedlicher Stärke und Intensität“ durchgeführt, hieß es aus St. Pölten.
Seuchenteppiche auch in Niederösterreich
An den geöffneten Grenzübergängen in Hohenau (Bezirk Gänserndorf) und Berg (Bezirk Bruck an der Leitha) werden Seuchenteppiche gelegt und vom NÖ Straßendienst betreut, hieß es am Freitag auf APA-Anfrage vom Land. Ziel sei, eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche über den Straßenweg möglichst zu verhindern.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hielt fest, dass der Schutz der bäuerlichen Betriebe höchste Priorität habe. Deshalb werde auf allen Ebenen rasch, abgestimmt und mit voller Entschlossenheit gehandelt – in enger Zusammenarbeit mit der für diese Veterinär- und Tierschutzangelegenheiten zuständigen Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) und Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP), denen Dank für ihren engagierten Einsatz gelte.
Der Einsatzstab des Landes tage in Permanenz, um sich jederzeit über aktuelle Entwicklungen abzustimmen und die notwendigen Maßnahmen so schnell wie möglich zu ergreifen, wurde betont. Involviert sind u.a. Expertinnen und Experten der Veterinärdirektion, des Katastrophenschutzes, des Straßendiensts, der Blaulichtorganisationen sowie der Landwirtschaft.
Erweiterte Verordnung veröffentlicht
Das Gesundheitsministerium veröffentlichte am Freitagabend eine neue Verordnung mit weiteren Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche. Das bestehende Importverbot für unter anderem frisches Fleisch, Rohmilch, Wildbret und Jagdtrophäen wird damit auf Stroh und pflanzliche Futtermittel aus betroffenen Ländern ausgedehnt. Alle Tierhaltungsbetriebe sind zudem „angehalten, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, darunter etwa Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen“.
Betriebe sind verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen zu führen. Tiere aus der erweiterten Sperrzone dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden. Eine Ausnahme ist nur bei negativem Testergebnis und behördlicher Genehmigung zulässig. „Landesbehörden können Fahrzeuge anhalten und desinfizieren“, heißt es weiter in der Verordnung. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Mai 2025, parallel zu den aktuellen Grenzschließungen.
In der Überwachungszone wurden alle Tiere von insgesamt acht Betrieben untersucht, wurde in der Aussendung des Gesundheitsministeriums betont. Die Untersuchung wird bis zum 20. Mai wöchentlich wiederholt, das entspricht der Inkubationszeit des Virus. In der erweiterten Sperrzone wurden bisher 104 Betriebe besucht und beprobt, alle bisher analysierten Proben waren negativ. Weitere Proben sind noch in Auswertung. Innerhalb der vergangenen Woche habe es vier Verdachtsmeldungen innerhalb der Zonen gegeben, alle Proben waren negativ.