Taleb A. soll bereits 2013 von einem deutschen Gericht verurteilt worden sein, berichtet der “Spiegel”.

Taleb. A, der mutmaßliche Todesfahrer von Magdeburg, ist den Behörden in Deutschland offenbar schon länger bekannt. Wie der deutsche “Spiegel” berichtet, wurde A. bereits 2013 verurteilt. Der Grund: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Das Amtsgericht Rostock verurteilte ihn am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro. Demnach dürfte Taleb A. damals von Hartz IV gelebt haben. 

Drei Jahre später stellte er einen Asylantrag. Binnen vier Monaten – also schneller als gewöhnlich – wurde dieser positiv beschieden. Auch einen Tag vor seiner Tat hätte Taleb A. vor Gericht erscheinen sollen. In dem Verfahren sollte es um den “Missbrauch von Notrufen” gehen. Im Februar 2024 erschien A. auf einer Berliner Polizeiwache, er wollte Anzeige erstatten. Doch vor Ort rief er den Feuerwehrnotruf an. 

Taleb A. schwänzte Einspruchsverhandlung 

Wegen des Notruf-Missbrauchs gab es einen Strafbefehl über 20 Tagessätze in Höhe von 30 Euro. Die angesetzte Einspruchsverhandlung – sie wäre just am 19. Dezember, also einen Tag vor der Tat gewesen – schwänzte der Mann. Sein Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Magdeburg kostete mindestens fünf Menschen das Leben. 

Informationen des “Spiegel” zufolge, soll sich Taleb A. im November und Dezember mehrfach im Maritim-Hotel in Magdeburg aufgehalten und übernachtet haben. Unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet das Magazin, dass er sich eben dort möglicherweise auf seine Tat vorbereitet habe. 

Taleb A. ist saudischer Arzt, Islamkritiker und Fan der AfD.

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