Der Nationalrat erfährt am Freitag aus erster Hand, was die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS in den kommenden fünf Jahren plant. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) gibt seine erste Regierungserklärung, an die sich eine Debatte anschließt, bei der auch diverse Minister zu hören sein werden. Doch es wird auch erste wichtige Gesetzesbeschlüsse geben. Fix ist beispielsweise das neue Bundesministeriengesetz, dazu kommt das gesetzliche Budgetprovisorium.
Das muss es aber noch nicht sein, denn als sogenannte “Trägerrakete” vorerst ohne relevante Inhalte findet sich beispielsweise das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz auf der Tagesordnung. Hier hineinpacken könnte man die diversesten Sparvorhaben wie etwa Bankenabgabe und Abschaffung der Bildungskarenz. Zumindest einzelne der Maßnahmen wie das Aus der Mehrwertsteuerbefreiung bei PV-Anlagen wären jetzt schon beschlussfähig.
Donnerstag wohl Klärung
Letztlich wird sich wohl frühestens beim Budgetausschuss kommenden Donnerstag klären, welche der Vorhaben nun tatsächlich schon in der kommenden Sitzung beschlossen werden. Das nächste reguläre Plenum ist erst für 26. März angesetzt.
Bereits fix ist, dass das bisherige automatische von einem gesetzlichen Budgetprovisorium abgelöst wird. Dies bietet mehr Sicherheit, dass weiter Geld fließen kann, bis dann das geplante mit Inhalten gefüllte Doppelbudget in einigen Wochen beschlossen wird.
Bundesministeriengesetz kommt
Ebenfalls recht dringend ist der Beschluss des Bundesministeriengesetzes. Denn derzeit haben die Ministerinnen und Minister nur die Aufgaben der Vorgänger-Regierung übernommen. Jedoch ist zwischen den Koalitionspartnern eine Neuaufteilung der Agenden vereinbart. Das heißt, Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist im ihr zugedachten Arbeitsbereich aktuell gar nicht handlungsfähig, weil dieser noch zum Wirtschaftsministerium gehört. Ähnliche Probleme gibt es bei fast allen Ressorts. Die künftige Kanzleramtsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) und Frauenministerin Eva Maria Holzleitner (SPÖ) wurden gleich ganz ohne Zuständigkeitsbereich angelobt. Erst wenn das Bundesministeriengesetz in Kraft tritt, können die betroffenen Regierungsmitglieder dann ihren tatsächlichen Aufgaben entsprechend noch einmal angelobt werden.
Zumindest Sonderaktionen wird es in der Sondersitzung nicht geben. Weder sind “Aktuelle” noch Fragestunden angesetzt, noch soll es gemäß dem Vorschlag der Klubdirektoren zu “Dringlichen” Anfragen oder Anträgen kommen.