Der Angeklagte stand nicht nur wegen seiner Amokfahrt vor Gericht. Vorgeworfen wird ihm auch noch eine Transgender-Frau in seiner Wohnung festgehalten zu haben.
Gleich wegen mehreren Delikten stand Amok-Raser am Montag vor dem Wiener Landesgericht. Neben der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Widerstands gegen die Staatsgewalt soll er auch eine 41-Jährige, die er über eine Datingplattform kennengelernt hatte, geschlagen und sie gegen ihren Willen festgehalten haben.
Ohne Schein und auf Drogen gab er Gas
Eigentlich wollten die Polizisten den Mann am 5. September gegen 21.30 Uhr in Ebenfurth, Bezirk Wiener Neustadt, kontrollieren, doch statt anzuhalten gab mit seinem Pkw Gas und beschleunigte auf 100 km/h im Ortgebiet.
Dabei überfuhr er auch Kreuzungen mit roten Ampeln und machte waghalsige Überholmanöver und fuhr sogar im Kreisverkehr in die falsche Richtung. Vor einer Autowaschanlage schien die Flucht ein Ende zu nehmen, denn die Polizei blockierte die Straße mit einer Streife. Der 30-Jährige fuhr jedoch gezielt gegen das Polizeiauto, rammte dieses links hinten, schob es damit zur Seite und setzte seine Flucht auf der B60 Richtung Sollenau fort.
Dabei brachte er andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, die ausweichen bzw. abbremsen mussten, um eine Kollision zu vermeiden. Erst als er selbst einen Unfall baute und sein Pkw nicht mehr fahrtüchtig war, konnte die Polizei den Raser aus dem Verkehr ziehen.
In der Verhandlung wurde nun klar, weshalb der Mann partout nichts mit der Polizei zu tun haben wollte: Er besitzt gar keinen Führerschein. Für seinen Pkw hatte er auch keine Zulassung – er behalf sich damit, indem er sich Kennzeichen von anderen Autos unter den Nagel riss und diese bei Bedarf auf sein Fahrzeug montierte. Außerdem sei er damals unter Drogen gestanden, gab der Angeklagte zu: “Crystal Meth hab’ ich genommen.” Er sei “schuldig. Es tut mir leid für den Vorfall.” Zu weiteren Angaben war der von Verteidiger Amir Ahmed vertretene Mann nicht bereit.
Besuch in Wohnung gequält
Verhandelt wurde gegen den Angeklagten auch wegen Körperverletzung und Freiheitsentziehung. Der 30-Jährige hatte im vergangenen Juni über eine Dating-Plattform eine Transfrau kennengelernt und diese in seine Wohnung eingeladen. Dort soll er die 41-Jährige dann geschlagen und tagelang gegen ihren Willen festgehalten haben.
Weil die Betroffene in der Verhandlung als Zeugin auch von sexuellen Übergriffen berichtetet, dehnte die Staatsanwältin die Anklage aus, womit zwangsläufig ein Unzuständigkeitsurteil die Folge war. Sexualdelikte müssen vor einem Schöffensenat verhandelt werden, Einzelrichter Stefan Erdei vernahm daher gar nicht mehr die zu der gefährlichen Autofahrt geladenen Zeugen. Diese kommen erst beim nächsten Termin zu Wort.