Der angeklagte Zuwanderer soll versucht haben, das Kind zu missbrauchen – das Mädchen konnte im letzten Moment flüchten – DNA-Spuren auf einem weggeworfenen Tschickstummel belasten den Angeklagten, der mit 18 Monaten Zusatzstrafe davonkam.
OÖ. Ein 33-jähriger Afghane stand am Dienstag wegen Entführung, geschlechtlicher Nötigung und sexuellen Missbrauchs einer Achtjährigen in Wels vor Gericht. Er soll das Mädchen vom Spielen weggelockt und zu missbrauchen versucht haben. Das Kind konnte flüchten. Ein Treffer in der DNA-Datenbank belastet den Angeklagten, als er neuerlich straffällig wurde.
Am 5. September 2022 soll der Angeklagte in einem Welser Park rauchend auf einer Bank das Mädchen beim Spielen mit Freunden beobachtet haben. Er sei auf das Kind zugegangen, habe ihm vorgespielt, einen 50-Euro-Schein verloren zu haben, und es gebeten, ihm beim Suchen zu helfen, führte der Staatsanwalt aus. Er sei dann mit der Achtjährigen durch die Stadt bis zum Traunufer gegangen und habe sie während des rund 30-minütigen Fußmarsches fest am Handgelenk gepackt. Als er am Flussufer laut Anklage beginnen wollte, geschlechtliche Handlungen vorzunehmen, gelang es dem Mädchen zu entkommen.
Vor Prozess auf Straße Prügel bezogen
Die auf Zigarettenstummeln im Park sichergestellte DNA führte nicht weiter, die Suche nach dem Mann blieb vorerst erfolglos. Erst als er 2024 einen Diebstahl beging und seine DNA genommen wurde, gab es einen Treffer. Das Mädchen identifizierte den mutmaßlichen Täter auf Fotos – laut Staatsanwalt konnte es sogar Details nennen, die auf den Bildern nicht sichtbar waren. Auch ein Spielgefährte der Schülerin erkannte ihn.
Der 33-Jährige, der sich auf freiem Fuß befindet, erschien mit großen Pflastern auf Nase und Wange im Gerichtssaal. Er sei auf der Straße von einem Unbekannten attackiert worden, sagte er. Laut seinem Verteidiger wurde Anzeige erstattet. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er sei im Juni einmal in dem Park gewesen und habe dort geraucht, erklärt er die DNA-Spuren. “Es ist unmöglich, dass man zwei Monate später Zigarettenstummel mit Ihrer DNA findet”, so die Richterin, diese wären dann schon zu verwittert gewesen.
Beim Strafmaß war auf eine frühere Verurteilung wegen Diebstahls – zwölf Monate – Bedacht zu nehmen. Der Strafrahmen für die angeklagten Delikte liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Das Gericht verhängte angesichts der kriminellen Vorgeschichte eine doch eher niedrige Zusatzstrafe im Ausmaß von nur 18 Monaten, was insgesamt 30 Monate ausmacht. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen und dem Opfer 1.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.