Ein oe24-Bericht über die Beratungsleistungen des Landes Burgenland schlug hohe Wellen. ÖVP und Neos üben scharfe Kritik.
Über acht Millionen Euro flossen zwischen 2020 und 2023 vom Land Burgenland an externe Beratungsfirmen. Ein entsprechender oe24-Bericht schlug hohe Wellen. ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas sprach etwa von einer “skandalösen Verschwendung”.
„Es ist untragbar, dass Millionen an Steuergeldern in externe Beratungen fließen, ohne dass die Notwendigkeit oder der Nutzen klar belegt werden,“ kritisierte Fazekas gegenüber oe24, der darauf anspielte, dass bei einigen Rechnungen keine Leistungsnachweise vorgewiesen wurden, also etwa Stundenlisten. In den allermeisten Fällen wurden auch die Voraussetzungen für einen Leistungszukauf nicht (!) geprüft. “Der Umgang der SPÖ mit öffentlichen Geldern ist ein Skandal”, so das Fazit des ÖVP-Landesgeschäftsführers.
Neos: “System, das die SPÖ im Burgenland einbetoniert hat”
Auch in den Reihen der Neos zeigte man sich empört. “Das ist das rote Netz vor dem wir als Kontrollkraft seit langem warnen – das rote Netz gehört zerrissen! Der alarmierende Bericht des Landesrechnungshofes zeigt uns das Ergebnis dieses Systems, das die SPÖ im Burgenland einbetoniert hat”, so der pinke Landessprecher Christoph Schneider. Es handle sich um ein “System der Intransparenz und Hinterzimmerpolitik”.
Verheerende Bilanz des Rechnungshofs
Wie von oe24 berichtet, zog der Burgenländische Rechnungshof (BLRH) eine verheerende Bilanz. Bei der Beschaffung von Beratungsleistungen in der Landesverwaltung gebe es fast überall einen “umfassenden Verbesserungsbedarf”. Verantwortlich laut Referatseinteilung: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).
Insgesamt überprüfte der Rechnungshof 33 Beschaffungen. Als Maßstab diente der “Sollprozess bei Leistungszukäufen” (siehe Grafik). Also angefangen von der Prüfung der Voraussetzungen bis hin zur Evaluierung der Beratungsleistung.
Waren die Beratungsleistungen notwendig?
Der erste und nicht ganz unwesentliche Schritt – nämlich prüfen, ob eine externe Beratungsleistung überhaupt nötig ist – wurde in nur einem (!) der 33 Fälle gemacht. Eine anschließende Leistungsbeschreibung wurde in keiner einzigen überprüften Beschaffung erstellt. Ebenso wurden die überprüften Aufträge nie sachkundig geschätzt, um etwa einen angemessenen Preis festlegen zu können. Dementsprechend konnte auch nicht das richtige Vergabeverfahren ausgewählt werden.
Ob der Preis angemessen ist, wurde auch nicht überprüft. Ein Vergleichsangebot wurden nur in drei der 33 Fälle eingeholt. Nur bei den erforderlichen Genehmigungen bzw. Regierungsbeschlüssen (24 von 33) sowie den schriftlichen Erteilungen der Aufträge (33 von 33) fiel die Bilanz halbwegs positiv aus. Eine Kosten- und Leistungskontrolle gab es in 9 überprüften Aufträgen.
Kostenexplosion und 11 verschiedene Buchhaltungskonten
Auffällig im BLRH-Bericht war auch, dass die Kosten für externe Berater unter Doskozil stark gestiegen sind. Konkret gab es 2023 um 76 Prozent mehr Ausgaben als noch 2020. Vor allem die Rechtsanwaltsleistungen fielen dabei ins Auge. 2020 betrug dieser Kostenpunkt noch 40.308 Euro, 2023 waren es 541.115 Euro – eine Steigerung von 1.242 %.
Der Rechnungshof hielt zudem kritisch fest, dass das Land für die Verrechnung von Beratungsleistungen bis zu 11 verschiedene Buchhaltungskonten verwendet. Auszahlungen mit gleichem sachlichem Hintergrund wurden auf bis zu drei unterschiedlichen Buchhaltungskonten verrechnet.
Die SPÖ bezeichnete den Rechnungshof-Bericht als “ungerechtfertigt”, da das Burgenland unter den marktüblichen Stundensätzen liege. Außerdem habe man eine “hohe inhaltliche Erfolgsquote bei der Umsetzung der geprüften Projekte”. Dies sei auf die “wiederholte Beauftragung derselben Berater und ein hohes Vertrauensverhältnis zurückzuführen”.