In einem 116-seitigen Bericht zeichnet der Burgenländische Rechnungshof (BLRH) ein fatales Bild vom Vorgehen des Landes bei der Vergabe von externen Beratungsleistungen. Auch mögliche Gesetzesverstöße werden angeprangert.
8,23 Millionen Euro. So viel Geld floss zwischen 2020 und 2023 vom Land Burgenland an externe Beratungsunternehmen. Die jährlichen Ausgaben stiegen somit um satte 76 Prozent. Zuständig für das Beschaffungswesen ist laut Referatseinteilung Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Vor allem die Kostenexplosion bei Rechtsanwaltsleistungen sticht im Rechnungshof-Bericht heraus. Gab man hierfür 2020 noch 40.308 Euro aus, waren es im Jahr 2023 über eine halbe Million (!), eine Steigerung von 1.242 %.
Besonders brisant: Konkret wurde eine Stichprobe von 33 Beauftragungen in elf Beratungsleistungen überprüft. Bei 30 Beauftragungen, also rund 91 Prozent, wurde kein (!) Vergleichsangebot eingeholt. In einem Fall wurden insgesamt rund 1,14 Mio. Euro ausgezahlt, wodurch eine EU-weite Ausschreibung erfolgen hätte müssen.
Ebenso wurde in keinem der 33 überprüften Fälle eine sachkundige Auftragswertschätzung durchgeführt, das gemäß dem Bundesvergabegesetz eigentlich verpflichtend wäre. Die Auftragssummen resultierten einfach aus den Angeboten der potenziellen Beratungsunternehmen. “Ohne sachkundige Auftragswertschätzungen konnte das Land Burgenland nicht gesetzeskonform die richtigen Vergabeverfahren wählen”, heißt es in dem Bericht.
Rechnungen mit unvollständigen Leistungsnachweisen
Direktvergaben dürfen zudem nicht über 100.000 Euro (netto) liegen. Bei 5 von 11 Stichproben ergab sich allerdings eine zusammengerechnete Auftragssumme, die über der Direktvergabegrenze lag. Das Land, so heißt es im Bericht, begründete die Vorgehensweise nicht bzw. nur teilweise.
Zudem war es für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar, warum einige Leistungen nicht durch landesinterne Ressourcen abgedeckt werden konnten. Bei zwei Stichproben enthielten die Rechnungen der Beratungsunternehmen keine vollständigen Leistungsnachweise, also etwa Stundenlisten oder Ähnliches. Das wäre allerdings eine “wesentliche Grundlage der Kosten- und Leistungskontrolle bzw. der Freigabe der Zahlung”.
Zwei Unternehmen erhielten ein Viertel der Beratungs-Ausgaben
Auch interessant ist die Verteilung der Ausgaben für Beratungsleistungen des Landes. So wurden insgesamt 146 Beratungsunternehmen beauftragt. Zwei (!) dieser Firmen erhielten rund ein Viertel der Gesamtausgaben, also rund 2,12 Mio. Euro. Die Ausgaben für diese beiden Unternehmen stiegen etwa um das 10-fache. Die Top-5-Firmen kommen auf 3,37 Mio. Euro, was knapp 40 % entspricht.
Nach der Veröffentlichung des Berichts hieß es aus der SPÖ, die Kritik des BLRH sei “ungerechtfertigt”, da das Burgenland unter den marktüblichen Stundensätzen liege. “Die Landesverwaltung hat eine hohe inhaltliche Erfolgsquote bei der Umsetzung der geprüften Projekte, was auf die wiederholte Beauftragung derselben Berater und ein hohes Vertrauensverhältnis zurückzuführen ist”, so Rechnungshofsprecher Christian Dax. Empfehlungen des Landesrechnungshofes würden nun umgesetzt werden.
Eine entsprechende oe24-Anfrage bei Doskozils Pressesprecher blieb bisher noch unbeantwortet.