Ungarns Regierung will künftig manchen Doppelstaatsbürgern die ungarische Staatsbürgerschaft zumindest vorübergehend entziehen können.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf reichte ein Abgeordneter der Regierungspartei von Ministerpräsident Viktor Orban in der Nacht auf Mittwoch im Parlament ein.
Das Vorhaben, dessen Annahme reine Formsache sein dürfte, zielt auf Personen ab, die von den Behörden als staatsgefährdend eingestuft werden. Kritiker sehen darin ein repressives Instrument, um Regierungskritiker mundtot zu machen.
Die „Aufhebung“ der ungarischen Staatsbürgerschaft kann laut Gesetzentwurf nur bei Doppelstaatsbürgern Anwendung finden, deren zweite Staatsbürgerschaft nicht die eines EU-Landes beziehungsweise der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands ist. Der Entzug der Staatsbürgerschaft soll unter anderem dann möglich sein, wenn der oder die Betroffene „im Interesse einer fremden Macht oder einer fremden Organisation tätig ist, die Ziele einer fremden Macht oder fremden Organisation verwirklicht“ und dabei eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ des Landes darstellt,
Zeitlich befristete Regelung international unüblich
Das geplante Gesetz sieht als Möglichkeit die „Aufhebung“ der ungarischen Staatsbürgerschaft für maximal zehn Jahre vor. International ist eine solche zeitlich befristete Regelung unüblich. Eine Staatsbürgerschaft kann normalerweise dauerhaft entzogen werden, in anderen Fällen kann auf eine Staatsbürgerschaft auch verzichtet werden.
Von dem geplanten Gesetz könnte zum Beispiel ein ungarisch-amerikanischer Doppelstaatsbürger betroffen sein, der sich in Ungarn in einer Menschenrechtsorganisation engagiert oder eine solche leitet. Die „Aufhebung“ der ungarischen Staatsbürgerschaft würde für denjenigen bedeuten, dass er des Landes verwiesen werden kann. Ein ungarischer Staatsbürger hingegen kann nicht aus Ungarn ausgewiesen werden.