Jener 23-Jährige, der am 14. Dezember 2024 vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den Fußballer schwer verletzt hatte, wird am Donnerstag am Landesgericht ein Geständnis ablegen.
„Er wird sich vollumfänglich schuldig bekennen“, kündigte sein Verteidiger Klaus Ainedter im Gespräch mit der APA an. Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnete Ainedter „die exorbitanten Schadenersatzforderungen“ Burgstallers.
Burgstaller hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und verlangt laut Ainedter den Zuspruch von 80.000 Euro an Wiedergutmachung, wobei neben dem unmittelbar erlittenen finanziellen Schaden auch Schmerzengeld und Verdienstentgang geltend gemacht wird. Vertreten wird Burgstaller vom ehemaligen Rapid-Vizepräsidenten Nikolaus Rosenauer.
Burgstaller erlitt Berstungsbruch des Schädels
Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge hatte Burgstaller infolge des Sturzes einen Berstungsbruch des Schädels erlitten. Damit verbunden waren Hirnrindenprellungsherde im Bereich beider Stirnlappen und im Bereich des linken Kleinhirns, die mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten verbunden waren. Zudem kam es zu einer traumatisch bedingten linksseitigen Innenohrschwerhörigkeit, die zuletzt Anfang Februar bei einem Hörtest noch objektivierbar war. Burgstaller soll außerdem seinen Geruchssinn weitgehend verloren haben.
Im gerichtsmedizinischen Gutachten wird allerdings festgehalten, dass es keine Verletzungen im Gesichtsbereich gab. Hinsichtlich des Zustandekommens der Verletzungen heißt es dort: „Aufgrund des Schlages fiel Burgstaller, ohne sich abstützen zu können, seitlich nach links hinten und schlug dabei mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Er blieb danach regungslos liegen.“ Laut Gutachten wies Burgstaller eine Alkoholisierung von 1,68 Promille auf.
Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren
„Er war deswegen nicht mehr in der Lage, beim Sturz zu reagieren und sich abzustützen“, bemerkt dazu Verteidiger Klaus Ainedter. Sein Mandant werde sich dessen ungeachtet zur schweren Körperverletzung (§ 84 Absatz 4 StGB) geständig verantworten. Dem bisher Unbescholtenen droht eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Die Verhandlung ist auf zwei Stunden anberaumt. Burgstaller ist als Zeuge geladen, wobei der Richter davon ausgeht, dass er dieser Ladung auch nachkommen wird, sollten dem nicht gesundheitliche Gründe entgegenstehen. Der Stürmer, der bis zum 24. Dezember in einem Spital stationär behandelt werden musste, ist fußballerisch nach wie vor nicht einsatzfähig. Er hat nach wie vor gesundheitliche Probleme.
Auseinandersetzung aus nichtigem Anlass
Zu der Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen. Einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es nicht. Burgstallers Freundin hatte um 6.00 Uhr vor der Disco den 23-Jährigen und einen zweiten Mann um Feuer für Zigaretten gebeten. Daraus entwickelte sich ein Gespräch, die beiden Männer sollen sich über den Dialekt der Frau – sie stammt aus Oberösterreich – belustigt haben. Der Begleiter des 23-Jährigen schenkte der jungen Frau außerdem eine Rose, die er einem vorbeikommenden Blumenverkäufer abkaufte.
Daraufhin soll Burgstaller der Gruppe näher getreten sein, zwischen dem Fußballer und dem 23-Jährigen entstand eine verbale Auseinandersetzung. In weiterer Folge versetzte der 23-Jährige Burgstaller einen Stoß bzw. Schubser, was auf Videomaterial aus einer Überwachungskamera dokumentiert ist. Der Rapid-Stürmer hatte zu diesem Zeitpunkt beide Hände in den Hosentaschen und trat nach dem Schubser insofern den Rückzug an, als er einen oder zwei Schritte nach hinten setzte. Der 23-Jährige versetzte dem Kicker darauf mit der linken Faust einen Schlag ins Gesicht, der rechtsseitig traf. Dass es sich bei dem Geschlagenen um einen Stürmer des SK Rapid handelte, war dem 23-Jährigen angeblich nicht bewusst. Der Vater des Angeklagten ist allerdings Rapid-Fan.