Egal ob es zu einer neuen Regierung kommt oder nicht: Im Parlament müssen sich die Parteien rasch zu einer Art Notbudget verständigen – sonst droht dem Bund die Zahlungsunfähigkeit.
Nach dem Scheitern von Blau-Schwarz droht dem Land jetzt nicht nur ein Defizit-Verfahren der EU. Sollte sich das Parlament – mit oder ohne neuer Regierung – nicht rasch auf ein Budgetprovisorium einigen, droht der Republik die Zahlungsunfähigkeit.
Zwar ist in der Bundesverfassung vorgesehen, dass das Budget des vergangenen Jahres jeweils in Monatszwölftel fortgeschrieben wird, um den Betrieb von Behörden, Polizei usw. zu garantieren. Das geht aber nur eine begrenzte Zeit. Grund ist die Regelung, dass der Bund nur die Hälfte jener Schulden aufnehmen kann, wie im Vorjahr. Laut Johannes Holler vom Fiskalrat stehe im April die Verlängerung einer 9,4-Mrd.-Euro-Anleihe an. Und da könnte dann durchaus die Zahlungsunfähigkeit drohen.
Davor hat auch Fiskalrats-Chef Christoph Badelt schon gewarnt: “In der Praxis heißt das, dass wahrscheinlich schon im April/Mai, spätestens im Juni der Staat keine Schulden aufnehmen kann”, so Badelt. “Das kann ihn natürlich in Liquiditätsprobleme bringen.”
Finanzministerium schweigt
Vom Finanzministerium von Minister Gunter Mayr war zu dem Thema vorerst keine Information zu bekommen.