Nach einer mutmaßlichen Attacke auf einen 21 Jahre alten Mann am Schwedenplatz in der Wiener Innenstadt ist am Mittwoch am Landesgericht gegen einen 26-Jährigen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verhandelt worden. Der syrische Angeklagte kassierte zwei Jahre unbedingte Haft. Das Opfer bekam 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 26-Jährige behauptete vor Gericht, er habe mit dem späteren Opfer einen Streit gehabt, weil dieser ihn auf Drogen angesprochen und ihn umarmt habe und angeblich küssen wollte. Aus Angst habe er zugestochen – allerdings mit einem Taschenmesser.
Die beiden Männer hatten sich in der Nacht auf den 25. August 2024 am Schwedenplatz getroffen. Der 21-Jährige hatte in der Vergangenheit dem Älteren mehrfach Drogen abgekauft und sprach ihn auch dieses Mal wieder auf Cannabis an. Dass das in einer ziemlichen Lautstärke an einem äußerst belebten Ort geschah, verärgerte den Angeklagten (26).
Es kam zu einem Streit, der Syrer schlug dem späteren Opfer zunächst ins Gesicht. Dann soll er sich zu seinem in der Nähe abgestellten Moped begeben “und mit einer Machete, einem machetenartigen Gegenstand oder einem scharfen Messer” auf den 21-Jährigen eingeschlagen haben, wie die Staatsanwältin berichtete.
“Hat ausgesehen, als würd’ meine Hand abfallen”
Zwei Hiebe trafen das Opfer an der Brust und am rechten Unterarm, was eine tiefreichende, scharfrandige, klaffende und bis zum Knochen reichende Wunde zur Folge hatte. Die Beugemuskel des Unterarms wurden durchtrennt. Am linken Brustkorb fügte die Klinge dem 21-Jährigen eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde zu.
Das Opfer hatte anfänglich gar nicht bemerkt, dass eine Waffe im Spiel gewesen war, als er geschlagen wurde. Erst als er das viele Blut sah, wurde ihm die Tragweite der Attacke bewusst. “Es hat so ausgesehen, als würd’ meine Hand abfallen”, schilderte der 21-Jährige als Zeuge einem Schöffensenat. Auf die Frage, wie es ihm jetzt gehe, erwiderte er: “Dieser Arm ist wie gelähmt. Ich kann kein Glas heben, ich kann mir nicht den Kopf waschen.” Er könne den Ringfinger und den kleinen Finger der rechten Hand nicht mehr durchstrecken. Die eingeschränkte Funktion seiner Hand sei “sehr schmerzhaft. Ich kann das nicht aushalten.”
Machete bei Hausdurchsuchung entdeckt
Der Angeklagte war nach dem Angriff geflüchtet,er konnte erst Anfang September ausgeforscht und festgenommen werden. Bei einer Hausdurchsuchung fand man in seiner Wohnung eine an der Wand hängende 60 Zentimeter lange Machete, die sichergestellt wurde. Die DNA des 21-Jährigen ließ sich darauf nicht nachweisen. Festgehalten wurde von den Polizeibeamten, dass die 40 Zentimeter Klinge ausgesprochen “sauber” wirkte. Möglicherweise war sie gereinigt worden.
Bei der beschlagnahmten Machete handle es sich nicht um die Tatwaffe, so der Angeklagte vor Gericht. Diese – ein angeblich acht bis zehn Zentimeter langes Taschenmesser, das er zum Obstschneiden verwendet habe, habe er auf der Flucht in die Donau geschmissen. “Aus Angst”, so der Syrer weiter. Der vorsitzende Richter projizierte daraufhin zwei Fotos an die Wand, die die frischen Verletzungen zum Zeitpunkt der Spitalsaufnahme des 21-Jährigen zeigten. Die Angaben des Angeklagten zur Tatwaffe erschienen angesichts dieser Bilder kaum glaubwürdig.
“Er hat mich angegriffen. Aufgrund dessen gab es eine Reaktion meinerseits”, meinte der Angeklagte zum Tatablauf. Der 21-Jährige habe ihn “umarmt und zu küssen versucht”, nachdem er um Drogen gebeten hätte: “Er war nicht bei Sinnen. Um seine Mundwinkel war es weiß.”
Er habe ihn daher geohrfeigt. Daraufhin habe der Jüngere mit ihm zu raufen begonnen und ihn zu Boden geschlagen: “In der Situation war ich so genervt, dass ich ein Messer rausgeholt habe. Ich wollte bewirken, dass er Angst bekommt und weggeht.” Er habe schließlich zwei Mal zugestochen.