Eine Frechheit, sagen dazu deutsche Juristen: Eine Trans-Person aus Dortmund hat insgesamt 240 Klagen wegen angeblicher Diskriminierung gegen verschiedene Unternehmen geführt und dabei vor Arbeitsgerichten Entschädigungszahlungen erwirkt.
Die 47-jährige Alina S. reichte zuletzt eine Klage gegen die Dortmunder Druckerei „Siebdruck Jäger” ein, nachdem ihre Bewerbung als Bürokauffrau abgelehnt worden war. Während das Unternehmen dies mit unzureichender Qualifikation begründete, sah S. die Ablehnung als Diskriminierung aufgrund ihrer Transidentität und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
In ihrer Klage forderte sie eine Entschädigung in Höhe von zwei Bruttogehältern, insgesamt 5000 Euro. Schließlich einigte man sich auf einen Vergleich in Höhe von 700 Euro. Laut Medienberichten hatte Alina S. in der Vergangenheit bereits zahlreiche ähnliche Klagen eingereicht, die in der Regel mit vierstelligen Entschädigungen endeten. Insgesamt soll sie so nach Schätzungen eines Anwalts etwa 240.000 Euro erhalten haben – steuerfrei.
Alina S. tritt in der Öffentlichkeit kaum auf und verweigerte eine direkte Stellungnahme gegenüber der Presse. In einem Interview mit „RTL West” erklärte sie, dass sie aufgrund ihrer Transidentität häufig beleidigt und verspottet werde. Laut dem „Westfalenblatt” begann sie 2012 mit ihrer geschlechtsangleichenden Maßnahme, die jedoch nach eigenen Angaben noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Während ihr amtlicher Geschlechtseintrag weiblich ist, fühle sie sich aufgrund ihrer tiefen Stimme nicht vollständig als Frau.
Das betroffene Unternehmen sieht in der Klage eine gezielte Strategie, um Entschädigungszahlungen zu erhalten, anstatt eine ernsthafte Anstellung anzustreben.
Die Personalleiterin Alina Dünnebacke bezeichnete das Vorgehen in einem RTL-Beitrag als „unfair”. Der Anwalt der Druckerei, Wolfgang Zwiehoff, äußerte sich laut der Tageszeitung “Die Welt” kritisch über die Bewerbung von S. und bezeichnete sie als mangelhaft. Er argumentierte, dass ihre Qualifikationen nicht für eine Anstellung ausreichten und dies möglicherweise auch nie das Ziel gewesen sei.
Trotz der Kontroversen bleibt festzuhalten, dass Alina S. vor Gericht regelmäßig erfolgreich war und mit ihren Klagen Entschädigungen erwirkte, die sich insgesamt auf eine beträchtliche Summe belaufen.