Laut Gerichtgäbe es  keine Verpflichtung für Landwirte, Vorkehrungen zu treffen. Zudem sei dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar. Daher Freispruch. Nicht rechtskräftig.

OÖ. Ein FPÖ-Kommunalpolitiker  aus dem Mühlviertel, der sechs junge Rehe mit einer Mähmaschine verstümmelt und teils getötet haben soll, ist am Freitag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Tierquälerei und des schweren Eingriffs in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landwirt aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung vorgeworfen, er habe im Juni eine von ihm gepachtete Wiese gemäht, obwohl ihn örtliche Jäger warnten, dass Rehkitze versteckt im hohen Gras liegen dürften, wobei sie sogar anboten, den Bereich Wiese mit einer Drohne abzusuchen. Dabei soll er laut Anklage vier Rehkitze beim Mähen getötet und zwei schwer verletzt haben. Ihnen wurden offenbar Läufe abgemäht und sie mussten von einem Jäger getötet werden.

Der Angeklagte – er ist unbescholten und bekannte sich nicht schuldig – ist sich “keiner Schuld bewusst”. Er habe wetterbedingt kurzfristig entschieden zu mähen, schilderte er. Dabei habe er zwei Muttergeißen gesehen. Diese seien davongelaufen. An der Stelle habe er dann zwei Kitze entdeckt und weggetragen. Dann habe er weitergemäht und drei Rehe “damaht”, räumte er ein. “Was soll ich machen?”, meinte er. “Es gibt halt Unfälle.” Aber die Tiere seien sicher tot gewesen. “Ein lebendes verletztes Tier habe ich keines gesehen.” Am nächsten Tag habe er die drei toten Rehe am Waldrand abgelegt. Als er schon fast fertig war mit den Mäharbeiten, habe ihn der Jäger angerufen und gefragt wann er die Wiese mähe und gesagt er komme mit der Drohne. Er will den Drohnenflug nicht abgelehnt haben, halte aber nicht viel davon.

“Sie sind nicht frei von Schuld”

Der Verteidiger verwies darauf, dass es keine Verpflichtung für Landwirte gebe, vor dem Mähen Maßnahmen zu setzen – andernfalls “könnte man Landwirtschaft in Österreich nicht mehr ausüben.”

Die Richterin folgte dieser Argumentation. “Dass Sie vollkommen frei von Schuld sind, kann man nicht sagen”, meinte sie in Richtung des Angeklagten. Aber sie könne ihm auch nicht nachweisen, dass er vorsätzlich gehandelt habe, sagte sie in der Urteilsbegründung. Sie sprach ihn frei, die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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