Schadenersatz gegen den Taylor Swift-Konzert-Terroristen kann angemeldet werden. Zwei Anwälte erklären auf oe24.TV, wie das geht.

An die 200.000 Swifties, die das Taylor Swift-Konzert in Wien nach der Absage wegen der Gefahr durch den Terror-Verdächtigen Beran A. (19) und seine mutmaßlichen Mittäter verpasst haben, könnten jetzt klagen.

Die beiden Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer erklären auf oe24.TV, dass Beran A. wohl für Schadenersatz haften muss, wenn der Richter ihn verurteilen sollte.

Konzertkosten rückerstattet, aber viele andere Kosten offen

Die 200.000 Swifties, die zum Konzert wollten, haben teilweise ihre Kartenkosten rückerstattet bekommen, aber es gibt Flugkosten, Reisekosten, unbezahlten Urlaub, Hotelkosten – diese Kosten werden nicht ersetzt.

„Die Politik bietet vergünstigte Museumsbesuche und Schwimmbadbesuche an. Letztendlich hilft das niemandem“, sagen die Anwälte.

Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass sich die Swiftie-Bewegung dem Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter als Privatbeteiligte, als Opfer, mit ihren Schadensersatzansprüchen anschließt.

Vorteile für Kläger

„Zum einen haben sie keinen Anwaltszwang, zum anderen ein äußerst einfaches Verfahren, ohne klagen zu müssen und ohne Gerichtsgebühren zu zahlen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann der Richter die Schadensersatzansprüche auch gleich verordnen“, sagt Anwalt Scheer auf oe24.TV.

„Es ist auch ein Zeichen, dass man Attentatsversuche nicht verniedlichen kann. Hier kann die Swiftie-Bewegung international ein Zeichen setzen“, sagt Scheer.

Wer zum Konzert angereist ist, kann die Kosten im Rahmen des Strafverfahrens anmelden. Die beiden Anwälte Schell und Hörwarth würden das übernehmen.

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