Seit 2018 können Volksbegehren online unterstützt werden. Die Folge sind eine regelrechte Flut an Initiativen. Einige orten allerdings auch ein “Geschäftsmodell” hinter dem Boom.
Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst des Palarments hat Daten von 1964 bis zum Abschluss der letzten Gesetzgebungsperiode 2024 ausgewertet. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Von den insgesamt 106 eingebrachten Volksbegehren wurden 39 zwischen 1984 und 2017 eingebracht. Seit 2018 – ab da konnten Volksbegehren auch online mittels ID-Austria unterstützt werden – waren es 67.
Allein im Jahr 2023 konnten 19 Volksbegehren in der Eintragungswoche unterschrieben werden – das sind fast halb so viele wie in den ersten fünf Jahrzehnten. Allerdings hat auch die Erfolgsquote seit 2018 deutlich abgenommen. Zwar waren in absoluten Zahlen mehr Volksbegehren seit 2018 erfolgreich (46 zu 35), in Relation zu den eingebrachten Initiativen ist der Anteil allerdings gesunken. Die Erfolgsquote lag vor der Einführung der Online-Unterstützung bei knapp 90 Prozent, seit 2018 liegt der Wert bei knapp 69 Prozent.
“Geschäftsmodell” Volksbegehren
Hinter den Volksbegehren orten allerdings schon seit längerem viele Kritiker ein “Geschäftsmodell”. Denn für ein erfolgreiches Volksbegehren, das also mehr als 100.000 Unterstützer gewinnen konnte, werden die Kosten (rund 3.400 Euro) zurückerstattet – und zwar fünffach! Das heißt: Pro erfolgreichem Volksbegehren lassen sich 13.686 Euro verdienen.
Auch die Analyse des Parlaments zeigt, dass seit 2018 immer häufiger einzelne Gruppen von Initiatoren hinter den Volksbegehren stehen. Sie bringen zudem häufig Begehren zu ähnlichen oder gleichen Themen ein. In der Eintragungswoche im März 2024 waren acht von 14 Volksbegehren von denselben beiden Bevollmächtigten.