Walser muss sich unter anderem wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Tirols Ex-Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser (ÖVP) hat sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Dem einstigen Kammerchef und Transportunternehmer aus Thaur nahe Innsbruck wird Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Mio. Euro sowie Verleumdung, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage angelastet. Die Verhandlung wird größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Walser hatte sich im Vorfeld teils geständig gezeigt.
Nach der Aufnahme der Personalien des Erstangeklagten Walser und eines Zweitangeklagten – ein ehemaliger Mitarbeiter Walsers, der an der Abgabenhinterziehung beteiligt gewesen sein soll – wurde nämlich dem Antrag von Verteidiger Albert Heiss auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung über die Finanzvergehen stattgegeben. Bei den angeklagten Punkten zur Beweismittelfälschung sowie zur Verleumdung dürften die Öffentlichkeit bzw. Medienvertreter wieder zugelassen werden. Walser hatte im Zuge der Ermittlungen die Abgabenhinterziehungen eingeräumt.
Ex-Kammerchef will Schulden begleichen
Der ehemalige Kammerchef sagte zu Beginn der Verhandlung, die unter großem Medieninteresse stattfand, dass er seine Schulden zurückzahlen wolle. Er habe bereits mit dem Finanzamt, der Gebietskrankenkasse und der Gemeinde Thaur “umfangreiche Rückzahlungsvereinbarungen” getroffen, erklärte Walser dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Paul Menardi im Zuge der Aufnahme seiner Personalien und der damit verbundenen Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im November 2023 hatte Walser – einstige ÖVP-Zukunftshoffnung im Land mit großen Ambitionen – seine Ämter in der Wirtschaftskammer sowie als Bürgermeister der Gemeinde Thaur zurückgelegt. Der Politiker meinte damals, dass er seiner “Rolle und Verantwortung als Unternehmer nicht immer den nötigen Platz eingeräumt” habe. Die Staatsanwaltschaft wirft Walser unter anderem vor, betriebliche Aufwände seines Unternehmens vorgetäuscht, Einkünfte nicht offengelegt und Löhne “schwarz” ausgezahlt zu haben. Während der Ermittlungen soll er “wahrheitswidrige Dokumente” vorgelegt haben, welche diese betrieblichen Aufwände bestätigen sollten. Darüber hinaus gab er an, dass seine Disponenten und ein Fahrer für diese Malversationen verantwortlich seien und er selbst davon nichts gewusst hätte.
Dem 50-Jährigen drohen nunmehr hinsichtlich der angeklagten Abgabenhinterziehung im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe von bis zu 2,2 Mio. Euro, für die übrigen Delikte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verbandsgeldbuße für das Unternehmen.